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Bauleitplanungen

Nachfolgend finden Sie die aktuell laufenden Bauleitplanverfahren und die dazu ausliegenden Dokumente, welche auch bei der Geschäftsstelle der VG Oberviechtach zu den gängigen Öffnungszeiten eingesehen werden können.

Solarparks Wagnern West, Wagnern Ost-I und Wagnern-Ost II - 10., 11. und 12. Änderung des Flächennutzungsplans und jeweils Aufstellung eines vorhabenbez. Bebauungsplanes

Die Bebauungspläne wurden durch Bekanntmachung am 27.08.2025 als Satzung in Kraft gesetzt und die Flächennutzungsplanänderungen als verbindlich erklärt.

Die nachfolgende Unterlagen stehen zur dauerhaften Einsicht zur Verfügung:

Hinweis:

Die Unterlagen sind aus technischen Gründen teilweise ohne Unterschrift veröffentlich. Die ausgefertigten inhaltsgleichen Fassungen liegen entsprechend bei der VG Oberviechtach - Bauamt zur Einsichtnahme vor.

Solarpark Wagnern West

Solarpark Wagnern Ost-I

Solarpark Wagnern Ost-II

Solarpark Sallach II - 13. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung eines vorhabensbez. Bebauungsplan für ein sonstiges Sondergebiet

Der Bebauungsplan wurde durch Bekanntmachung am 27.08.2025 als Satzung in Kraft gesetzt und die Flächennutzungsplanänderung als verbindlich erklärt.

Die nachfolgenden Unterlagen stehen zur dauerhaften Einsicht zur Verfügung.

Hinweis:

Die Unterlagen sind aus technischen Gründen teilweise ohne Unterschrift veröffentlicht. Die ausgefertigten inhaltsgleichen Fassungen liegen entsprechend bei der VG Oberviechtach - Bauamt zur Einsichtnahme vor.

Solarpark Sallach - 8. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung eines vorhabensbez. Bebauungsplanes

Der Bebauungsplan wurde durch Bekanntmachung am 04.11.2024 als Satzung in Kraft gesetzt und die Flächennutzungsplanänderung als verbindlich erklärt.

Die nachfolgenden Unterlagen stehen zur dauerhaften Einsicht zur Verfügung.

Hinweis:

Die Unterlagen sind aus technischen Gründen teilweise ohne Unterschrift veröffentlicht. Die ausgefertigten inhaltsgleichen Fassungen liegen entsprechend bei der VG Oberviechtach - Bauamt zur Einsichtnahme vor.