Hinweise zu Bekanntmachungen der Gemeinde Teunz
Satzungen und Verordnungen werden dadurch amtlich bekannt gemacht, dass sie in der Verwaltung der Gemeinde (= Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft in Ober-viechtach) zur Einsichtnahme nieder-gelegt werden und die Niederlegung durch Anschlag an der Gemeindetafel der Gemeinde Teunz bekanntgegeben wird. Die Gemeinde unterhält eine Gemeindetafel im Gemeindeteil Teunz beim Gemeindehaus.
Die nebenstehende Auflistung ist nicht Bestandteil des förmlichen Bekannt-machungsverfahren. Die Angaben sind ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Maßgebend für die amtlichen Bekanntmachungen sind ausschließlich die jeweiligen Aushänge an den Amtstafeln.