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Breitbandausbau

Die Gemeinde Teunz beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß "Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)".

Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente. Alle weiteren Informationen zur Richtlinie sowie Hinweise sind auf https://www.schnelles-internet-in-bayern.de/ veröffentlicht.

Förderverfahren nach der Gigabitrichtlinie

Förderschritt 1 – BayGibitR, Beginn Bestandsaufnahme (27.05.2021)

Gemäß der BayGibitR hat die Gemeinde Teunz für das vorläufige Erschließungsgebiet die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload auf einer Karte nachfolgend veröffentlicht. Die entsprechende Adressliste erhalten Sie per E-Mail nach der Einsendung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung sowie dem Einverständnis zu den Nutzungsbedingungen.
Dokumente:

 Förderschritt 2 – BayGibitR, Markterkundung Bekanntmachung (27.05.2021)

Die Gemeinde Teunz veröffentlicht gemäß Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR eine Befragung im Rahmen dieser Markterkundung.
Die Kommune bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 08.07.2021 an der Markterkundung zu beteiligen.

Dokumente:

Förderschritt 3 – BayGibitR, Markterkundung Ergebnis (28.07.2022)

Die Gemeinde Teunz hat eine Markterkundung nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt. Die Ergebnisse der Markterkundung können in der nachfolgenden Datei eingesehen werden.

Zur Durchführung der weiteren Verfahrensschritte wurde zwischen der Gemeinde Teunz und der Gemeinde Niedermurach eine interkommunale Zusammenarbeit vereinbart, Hierzu wurde die folgende Zweckvereinbarung geschlossen:

Förderschritt 4 – BayGibitR, Auswahlverfahren Bekanntmachung (04.08.2022)

Die Gemeinde Teunz führt zur Bestimmung eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aus-/Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Konzessionsvergabeverordnung - KonzVgV) sowie dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) durch.

Zugrunde liegt hierfür die Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR).

Es wird eine Interkommunale Zusammenarbeit mit der Gemeinde Niedermurach durchgeführt.

Alle nötigen Dokumente und Informationen sind ausschließlich über die Vergabeplattform abzurufen.

Das Vergabeverfahren erfolgt elektronisch über (URL):

https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av176642-eu

Förderschritt 5 - BayGibitR, Auswahlverfahren Ergebnis (16.08.2023)

Bekanntmachung der Gemeinde Teunz bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtlinie – BayGibitR

Förderschritt 6 - BayGibitR, Zuwendungsbescheid (13.11.2023)

Die Gemeinde Teunz hat am 30.10.2023 den Zuwendungsbescheid der Regierung der Oberpfalz erhalten.

Förderschritt 7 - BayGibitR, Kooperationsvertrag (28.12.2023)

Der Vertrag für den geförderten Gigabitausbau gemäß der BayGibitR wurde am 28.11.2023 zwischen der Gemeinde Teunz und der Firma Leonet GmbH unterzeichnet.

Die Stellungnahme der Gemeinde Teunz ist nachfolgend zum Download bereitgestellt:


Weiteres laufendes Ausbauverfahren nach der Bundesförderrichtlinie

Das Gemeindegebiet Teunz wird zudem im Rahmen des Förderprogramms zum Breitbandausbau des Bundes ausgebaut. Das gesamte Verfahren wird landkreisweit durch das Landratsamt Schwandorf abgewickelt.

Die Gemeinde Teunz wendet hierbei einen nicht unerheblichen Eigenanteil an finanziellen MItteln auf.

Genauere Informationen zum Stand des Verfahrens können über den folgenden Link eingesehen werden:

Breitbandausbau des Landkreises Schwandorf

Das bereits abgeschlossene Ausbauverfahren (Anbindung der Kabelverzweiger mit Glasfaser) kann im genauen Werdegang nachfolgend eingesehen werden.

Verfahren I zum Breitbandausbau

Das erste Verfahren wurde mit der abschließenden Projektbeschreibung abgeschlossen. 

Übergabe Förderbescheid - Vertragszeichnung mit der Telekom

Die Entscheidung ist gefallen, die Deutsche Telekom AG hat den Zuschlag für den Ausbau des Internets in der Gemeinde Teunz erhalten und rund 1 000 Haushalte bekommen Breitbandanschluss bis zu 50 Megabit pro Sekunde. Innerhalb der nächsten zwölf Monate sollen alle angeschlossen sein.

Teunz/Nürnberg. Nach langem Warten war es am 29. Februar 2016 endlich soweit. Im feierlichen Rahmen wurdem dem Ersten Bürgermeister Norbert Eckl der Förderbescheid zum Breitbandausbau persönlich durch Herrn Staatsminister Söder in Nürnberg überreicht. Dieser sichert der Gemeinde Teunz eine Gesamtförderung von rd. 568.000 EUR zu. Nachdem der Bescheid vorliegt, konnte es zeitnah zur Vertragszeichnung über den Ausbau kommen.

(frd) Mit der Vertragsunterzeichnung in den Räumen der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Oberviechtach ist sichergestellt, dass die Bürger der Gemeinde Teunz spätestens nach zwölf Monaten Bauzeit künftig nicht nur „ruck-zuck“ ins Internet gehen, sondern auch Entertain, das TV- Produkt oder Telekom nutzen können.

Bürgermeister Norbert Eckl drückte mit den Worten „endlich ist es soweit“, die Freude vieler Gemeindebürger, der Firmen und mittelständischen Betriebe seines Gemeindebereichs aus, die schon sehnsüchtig auf das „schnelle Internet“ warten, das ihnen das Tor zur großen weiten Welt öffnet.

Eckl gab auch seiner Freude darüber Ausdruck, mit Telekom einen starken Vertragspartner gefunden zu haben, der schon bisher viele weitere Kommunen zu deren Zufriedenheit mit dem schnellen Internet versorgt hat. Diese Breitbandversorgung auf hohem Niveau, so Eckl weiter, sei von großer Wichtigkeit für für Arbeitnehmer mit Home- Office und für Selbständige, denn eine schnellere Anbindung an das Netz sei entscheidend und ein Mehrwert für ihre Immobilie oder einen Betrieb, womit Breitband wird immer mehr zu einem wichtigen Standortfaktor werde.

Für die Deutsche Telekom AG dankten der für den Ausbau in der Region verantwortliche Enrico Delfino und der Vertriebsleiter der Region Süd, Christoph Bernik dem Teunzer Bürgermeister und Gemeinderat für das der Telekom entgegengebrachte Vertrauen und versicherte, das der Ausbau nun zügig angegangen und alles darangesetzt werde, die „Zwölf-Monats-Frist“ auch einzuhalten.

Wir werden die Bürger der Gemeinde Teunz und das Erschließungsgebiet mit der neuesten Breitbandtechnologie für die kommenden Jahrzehnte zukunftssicher versorgen und ein verlässlicher Partner in allen Fragen der Zukunft sein, so Enrico Delfino.

Die Telekom steigt nun in die „Feinplanung“ ein und auch wenn in den kommenden drei Monaten nicht all zu viel davon zu merken sein wird, spätestens im April/Mai wird mit den Tiefbauarbeiten begonnen, das nötige Material bereitgestellt und die Multifunktionsgehäuse aufgestellt. Im Rahmen der Initiative „Mehr Breitband für Deutschland“ (MBfD) hat die Telekom seit 2008 bereits knapp sechstausend Ausbaukooperationen mit Gemeinden und Investoren geschlossen, wodurch weit über eine Million Haushalte Zugriff auf das „schnelle Internet“ bekommen haben.

Ziel muss es sein, dass schon in Kürze jeder bayerische Haushalt an das schnelle Internet angeschlossen sein wird, auch um im Wettbewerb um die guten und zukunftssicheren Arbeitsplätze nicht ins Hintertreffen zu geraten, damit Bayern auch in diesem Bereich in der Zukunft „Spitze“ sein wird.

Den Bürgern der Gemeinde Teunz empfahl der Regionalbeauftragte, derzeit bestehenden Verträge nicht zu kündigen, sondern die im Sommer stattfindenden Informationsveranstaltungen in der Gemeinde Teunz abzuwarten. Fragen zum Anbieterwechsel, die wegen auslaufender Verträge abgeklärt werden müssen sind an die Tel. Nr. 0800 330 1000 oder an einen Telekom-Vertriebspartner in der Region zu richten.

Endliche ist es soweit, freute sich der Teunzer Bürgermeister Norbert Eckl,, der zusammen mit dem Telekom Regional-Manager Enrice Delfino den Kooperationsvertrag unterzeichnete. Dass der Vertrag nun in „trockenen Tüchern“ ist, darüber freuten sich auch VG-Leiter Anton Brand, der Telekom Vertriebsleiter Region Süd, Christoph Bernik und der VG-EDV-Beauftragte Benjamin Zwack.

Bestätigung des Kooperationsvertrages

Der Kooperationsvertrag zum Breitbandausbau der Gemeinde Teunz entspricht in den relevanten Vertragsgrundlagen dem abgestimmten Mustervertrag bzw. wurde zur Stellungnahme der Bundesnetzagentur vorgelegt (vgl. Nr. 5.8 BbR).

Mit beil. Schreiben bestätigt die Kommune die Freigabe des Kooperations-vertrags im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR).

Auswahlverfahren - Ergebnis

Vorgesehene Auswahlentscheidung für einen Netzbetreiber zum Breitbandausbau in der Gemeinde Teunz im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR) 

Im Auswahlverfahren zum Breitbandausbau hat der Gemeinderat Teunz eine vorläufige Auswahlentscheidung getroffen. Diese Entscheidung ist im nachfolgenden Dokument zum Download bereitgestellt. Ebenso kann die Bestätigung des Kooperationsvertrages eingesehen werden.

Interkommunale Zusammenarbeit

Der Gemeinderat Teunz hat in seiner Sitzung vom 30.10.2014 mit Beschluss Nr. 97/2014 hinsichtlich der Breitbanderschließung die interkommunale Zusammenarbeit mit der Gemeinde Gleiritsch beschlossen.

Eine entsprechende Vereinbarung zwischen beiden Gemeinden wurde geschlossen und kann hier eingesehen werden.

Desweiteren wurde vom Gemeinderat durch den genannten Beschluss die Interkommunale Zusammenarbeit mit der Gemeinde Niedermurach beschlossen.

Die entsprechende Vereinbarung zwischen der Gemeinde Teunz und der Gemeinde Niedermurach kann hier eingesehen werden.

Auswahlverfahren - Bekanntmachung

Bekanntmachung der Auswahl eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes in einem von der Gemeinde Teunz definierten Erschließungsgebiet im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR)

Vorabregulierung - Ergebnis

Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen gemäß Breitbandrichtlinie (BbR) des Freistaates Bayern; Dokumentation nach Nr. 4.1.3 BbR zu weniger wettbewerbsverzerrenden Mitteln, ungenügenden Investitionen und hohen Marktzutrittsschranken in „schwarzen Flecken“ der Grundversorgung 

Nach Nr. 4.1.3 BbR ist die Gemeinde Teunz in Gebieten, die „schwarze Flecken“ der Grundversorgung sind, verpflichtet, im Rahmen des Förderverfahrens:

1.   zu analysieren und dokumentieren, dass die Deckung des tatsächlichen und prognostizierten Bedarfs an Breitbandinfrastruktur mit einer Downloadgeschwindigkeit von mindestens 50 Mbit/s und Upload-Geschwindigkeit von mindestens 2 Mbit/s nicht mit weniger wettbewerbsverzerrenden Mitteln erreicht werden kann, und

2.   nachzuweisen, dass im Rahmen der Markterkundung die im Erschließungsgebiet vorhandenen Netzbetreiber einzeln schriftlich zu ihren Ausbauplänen befragt worden sind und die danach für den Netzausbau/ die Netzmodernisierung getätigten und geplanten Investitionen für eine Bedarfsdeckung nicht ausreichen und es hohe Marktzutrittsschranken für eine NGA-Versorgung gibt.

Zu 1.: Dokumentation zum Vorhandensein weniger wettbewerbsver-zerrender Mittel

Die Gemeinde Teunz kommt zu dem Ergebnis, dass ein Aus- bzw. Aufbau von NGA-Netzen im Erschließungsgebiet nicht mit weniger wettbewerbs-verzerrenden Mitteln möglich erscheint. Begründung: Die Gemeinde hat keine eigenen TK-Unternehmen oder Stadtwerke, welche die Versorgung günstiger sicherstellen könnten; auch existiert kein im örtlichen Umfeld tätiger Energieversorger, der eine TK-Versorgung betreibt.

Die Gemeinde Teunz hat zudem mit Schreiben vom 07.02.2014 eine Anfrage an die Bundesnetzagentur gestellt. Die Bundesnetzagentur hat folgende Stellungnahme abgegeben:

Zu 2.: Dokumentation der nicht ausreichenden Investitionen von Netzbetrei-bern und hoher Marktzutrittsschranken

Die Gemeinde Teunz ist nach dem Ergebnis der Bedarfsumfrage und der Markterkundung zu dem Schluss gekommen, dass die von den Netzbetreibern getätigten und geplanten Investitionen nicht ausreichen, um die Nachfrage zu befriedigen und es hohe Marktzutrittsschranken für eine NGA-Versorgung gibt. Begründung: Im Erschließungsgebiet befinden sich viele kleine Ortsteile. Die Entfernungen der einzelnen Ortsteile voneinander sind relativ groß und die Anzahl der Haushalte vergleichsweise gering. Dies ist offenbar die Ursache für die fehlende Rentabilität von Investitionen und führte dazu, dass für das Erschließungsgebiet kein Netzbetreiber einen eigenwirtschaftlichen Ausbau plant.

Gemeinde Teunz

Norbert Eckl
Erster Bürgermeister

Markterkundung - Ergebnis

Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen gemäß Breitbandricht-linie (BbR) des Freistaates Bayern; Ergebnisanalyse und Dokumentation der Markterkundung

Die Anbieterabfrage bzw. Markterkundung im Erschließungsgebiet gemäß Nr. 4.1.3 BbR wurde ab dem 12.02.2014 auf der Homepage der Gemeinde Teunz veröffentlicht. Gleichzeitig wurde auf dem zentralen Onlineportal www.schnelles-internet-in-bayern.de des Breitbandzentrums mittels Link auf die Veröffentlichung auf der Gemeindehomepage hingewiesen. Weiter wurden die Netzbetreiber im Erschließungsgebiet individuell angeschrieben.

In der gesetzten Frist bis 14.03.2014 teilte kein Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze mit,

- dass er sich ohne finanzielle Beteiligung Dritter in der Lage sieht, in den kommenden drei Jahren zu marktüblichen Bedingungen bedarfsgerechte Breitbanddienste im Erschließungsgebiet anzubieten bzw.

- dass er zumindest Breitbanddienste mit Übertragungsraten von mindestens 25 Mbit/s im Downstream und von mindestens 2 Mbit/s im Upstream in den kommenden drei Jahren im Erschließungsgebiet anbieten wird.

Nachdem weder aufgrund der Onlineabfrage noch aufgrund der individuellen Abfrage eine Ausbauerklärung von Netzbetreibern eingegangen ist, stellt die Gemeinde fest, dass die Markterkundung erfolglos geblieben ist.

Gemeinde Teunz

Norbert Eckl
Erster Bürgermeister

Markterkundung - Anfrage

Markterkundungsverfahren im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR)

Bedarfsermittlung - Ergebnis

Ergebnis der Ist- und Bedarfsermittlung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR):

Bedarfsermittlung - Veröffentlichung

Der Freistaat Bayern beabsichtigt, den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) zu fördern.

Die Gemeinde Teunz hat ein Erschließungsgebiet festgelegt, in dem Bedarf für den Ausbau eines NGA-Netzes bestehen könnte. Das Erschließungsgebiet entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Dokument am Ende dieser Seite.

Grundlage für eine Erschließung ist der entsprechende Bedarf der in diesem Gebiet angesiedelten Unternehmen gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Umsatzsteuergesetz (UStG).

Besteht ein Ausbaubedarf, sollen grundsätzlich alle Anschlussinhaber im Erschließungsgebiet mit den oben genannten Bandbreiten versorgt werden, zumindest aber mit einer Übertragungsrate von mindestens 30 Mbit/s im Downstream. Der Bedarf an einer Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream derjenigen Unternehmer, die diesen Bedarf glaubhaft gemacht haben, muss stets befriedigt werden.

Zu Beginn steht die Feststellung des Bedarfes nach Hochgeschwindigkeitsinternet in den definierten Erschließungsgebieten.

Unternehmen die in dem definierten Erschließungsgebiet der Gemeinde ihren Firmensitz haben, sind nun aufgefordert ihren Bedarf an Hochgeschwindigkeitsinternet bis zum 26.10.2013 zu melden. Hierfür haben wir ein Formular zum Download am Ende dieser Seite vorbereitet.

Einen Test zum Ermitteln der Aktuellen Übertragungsrate  finden Sie im nachfolgendem Link.

Leistung Ihres stationären Breitband-Internetanschlusses testen  

Weitere Informationen zum Breitbandausbau erhalten Sie bei der Verwaltungsgemeinschaft Oberviechtach dessen Mitglied die Gemeinde Teunz ist unter der Tel.Nr. 09671/9200-11 (Herr Anton Brand) oder 09671/9200-14 (Herr Benjamin Zwack), Email: poststelle@vg-oberviechtach.de.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe.

Mit freundlichen Grüßen

Norbert Eckl
Erster Bürgermeister