Hinweise zu Bekanntmachungen der Gemeinde Gleiritsch
Satzungen und Verordnungen werden dadurch amtlich bekannt gemacht, dass sie in der Verwaltung der Gemeinde (= Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft in Ober-viechtach) zur Einsichtnahme nieder-gelegt werden und die Niederlegung durch Anschlag an den Gemeinde-tafeln der Gemeinde Gleiritsch bekanntgegeben wird. Die Gemeinde unterhält je eine Gemeindetafel in den Ortsteilen Bernhof, Gleiritsch und Lampenricht.
Die nebenstehende Auflistung ist nicht Bestandteil des förmlichen Bekannt-machungsverfahren. Die Angaben sind ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Maßgebend für die amtlichen Bekanntmachungen sind ausschließlich die jeweiligen Aushänge an den Amtstafeln.