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Breitbandausbau

Der Markt Winklarn beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß "Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)".

Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente. Alle weiteren Informationen zur Richtlinie sowie Hinweise sind auf https://www.schnelles-internet-in-bayern.de/ veröffentlicht.

Förderverfahren nach der Gigabitrichtlinie

Förderschritt 1 – BayGibitR, Beginn Bestandsaufnahme (11.06.2021)

Gemäß der BayGibitR hat der Markt Winklarn für das vorläufige Erschließungsgebiet die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload auf einer Karte nachfolgend veröffentlicht. Die entsprechende Adressliste erhalten Sie per E-Mail nach der Einsendung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung sowie dem Einverständnis zu den Nutzungs-bedingungen.

Dokumente:

Förderschritt 2 – BayGibitR, Bekanntmachung Markterkundung (11.06.2021)

Der Markt Winklarn veröffentlicht gemäß Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR eine Befragung im Rahmen dieser Markterkundung.
Die Kommune bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 30.07.2021 an der Markterkundung zu beteiligen.

Dokumente:

Förderschritt 2 - BayGibitR, Bekanntmachung Markterkundung (2. Verfahren) (30.11.2021)

Der Markt Winklarn veröffentlicht gemäß Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR eine Befragung im Rahmen dieser zweiten Markterkundung.
Die Kommune bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätes-tens 07.01.2022 an der Markterkundung zu beteiligen.

Dokumente:

Förderschritt 3 – BayGibitR, Ergebnis Markterkundung (2. Verfahren) (11.05.2022)

Der Markt Winklarn hat eine Markterkundung nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt. Die Ergebnisse der Markterkundung können in der nachfolgenden Datei eingesehen werden.

Förderschritt 4 – BayGibitR, Bekanntmachung Auswahlverfahren (11.05.2022)

Der Markt Winklarn führt zur Bestimmung eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aus-/Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies einstufiges Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 7 der Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR) durch.

Zugrunde liegt hierfür die Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR).

Alle nötigen Dokumente und Informationen sind ausschließlich über die Vergabeplattform abzurufen. Das Vergabeverfahren erfolgt elektronisch über (URL):

https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av18af87

Förderschritt 5 – BayGibitR, Auswahlverfahren Ergebnis (12.12.2022)

Bekanntmachung des Marktes Winklarn bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtlinie – BayGibitR.

Förderschritt 6 – BayGibitR, Zuwendungsbescheid (15.02.2023)

Der Markt Winklarn hat am 13.02.2023 den Zuwendungsbescheid der Regierung der Oberpfalz erhalten.

Förderschritt 7 - Kooperationsvertrag

Der Vertrag für den geförderten Gigabitausbau gemäß der BayGibitR wurde am 02.03.2023 zwischen dem Markt Winklarn und der Firma Telekom Deutschland GmbH unterzeichnet.

Die Stellungnahme des Marktes Winklarn ist nachfolgend zum Download bereitgestellt:

Stellungnahme zum Kooperationsvertrag (PDF)




Weiteres laufendes Verfahren nach der Bundesförderrichtlinie

Zudem wird das Marktgebiet Winklarn im Rahmen des Förderprogramms zum Breitbandausbau des Bundes ausgebaut. Das gesamte Verfahren wird landkreisweit durch das Landratsamt Schwandorf abgewickelt.

Der Markt Winklarn wendet hierbei einen nicht unerheblichen Eigenanteil an finanziellen Mitteln auf.

Genauere Informationen zum Stand des Verfahrens können über den folgenden Link eingesehen werden:

Breitbandausbau des Landkreises Schwandorf

Das bereits abgeschlossene Ausbauverfahren (Anbindung der Kabel-verzweiger mit Glasfaser) kann im genauen Werdegang nachfolgend eingesehen werden.

Verfahren I zum Breitbandausbau

Das erste Verfahren wurde mit der abschließenden Projektbeschreibung abgeschlossen. 

Übergabe Förderbescheid - Vertragszeichnung mit der Telekom

Die Entscheidung ist gefallen: Die Deutsche Telekom AG hat den Zuschlag für den Breitband- Ausbau in Winklarn erhalten. 370 Haushalte bekommen jetzt einen schnellen Anschluss ans Internet mit bis zu 50 Megabit pro Sekunde.

In den nächsten zwölf Monaten sollen alle Haushalte an das schnelle Datennetz angeschlossen sein. Damit können die Bürger von Winklarn künftig nicht nur flott ins Internet gelangen, sonder auch Unterhaltungsmedien nutzen, Fernsehen oder weitere Service-Angebote der Telekom. Nachdem am 29. Februar 2016 der Förderbescheid zum Breitbandausbau an die Erste Bürgermeisterin Sonja Meier persönlich durch Herrn Staatsminister Söder übergeben wurde, konnte es zeitnah zur Vertragszeichnung kommen. Dieser Bescheid sichert dem Markt Winklarn eine Gesamtförderung in Höhe von rd. 233.000 EUR zu.

mehr unter: www.onetz.de

Bestätigung des Kooperationsvertrages

Der Kooperationsvertrag zum Breitbandausbau des Marktes Winklarn entspricht in den relevanten Vertragsgrundlagen dem abgestimmten Mustervertrag bzw. wurde zur Stellungnahme der Bundesnetzagentur vorgelegt (vgl. Nr. 5.8 BbR).

Mit beil. Schreiben bestätigt die Kommune die Freigabe des Kooperationsvertrags im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR).

Auswahlverfahren - Ergebnis

Vorgesehene Auswahlentscheidung für einen Netzbetreiber zum Breitbandausbau in der Marktgemeinde Winklarn im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR) 

Im Auswahlverfahren zum Breitbandausbau hat der Marktgemeinderat Winklarn eine vorläufige Auswahlentscheidung getroffen. Diese Entscheidung ist im nachfolgenden Dokument zum Download bereitgestellt. Ebenso kann die Bestätigung des Kooperationsvertrages eingesehen werden.

Auswahlverfahren - Bekanntmachung

Bekanntmachung der Auswahl eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes in einem von dem Markt Winklarn definierten Erschließungsgebiet im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR)

Vorabregulierung - Ergebnis

Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen gemäß Breitband-richtlinie (BbR) des Freistaates Bayern; Dokumentation nach Nr. 4.1.3 BbR zu weniger wettbewerbsverzerrenden Mitteln, ungenügenden Investitionen und hohen Marktzutrittsschranken in „schwarzen Flecken“ der Grundversorgung 

Nach Nr. 4.1.3 BbR ist der Markt Winklarn in Gebieten, die „schwarze Flecken“ der Grundversorgung sind, verpflichtet, im Rahmen des Förderverfahrens:

1.   zu analysieren und dokumentieren, dass die Deckung des tatsächlichen und prognostizierten Bedarfs an Breitbandinfrastruktur mit einer Downloadgeschwindigkeit von mindestens 50 Mbit/s und Upload-Geschwindigkeit von mindestens 2 Mbit/s nicht mit weniger wettbewerbsverzerrenden Mitteln erreicht werden kann, und

2.   nachzuweisen, dass im Rahmen der Markterkundung die im Erschließ-ungsgebiet vorhandenen Netzbetreiber einzeln schriftlich zu ihren Ausbauplänen befragt worden sind und die danach für den Netzausbau/ die Netzmodernisierung getätigten und geplanten Investitionen für eine Bedarfsdeckung nicht ausreichen und es hohe Marktzutrittsschranken für eine NGA-Versorgung gibt.

Zu 1.: Dokumentation zum Vorhandensein weniger wettbewerbsver-zerrender Mittel

Der Markt Winklarn kommt zu dem Ergebnis, dass ein Aus- bzw. Aufbau von NGA-Netzen im Erschließungsgebiet nicht mit weniger wettbewerbs-verzerrenden Mitteln möglich erscheint. Begründung: Der Markt hat keine eigenen TK-Unternehmen oder Stadtwerke, welche die Versorgung günstiger sicherstellen könnten; auch existiert kein im örtlichen Umfeld tätiger Energieversorger, der eine TK-Versorgung betreibt.

Der Markt Winklarn hat zudem mit Schreiben vom 07.02.2014 eine Anfrage an die Bundesnetzagentur gestellt. Die Bundesnetzagentur hat folgende Stellungnahme abgegeben:

Zu 2.: Dokumentation der nicht ausreichenden Investitionen von Netzbe-treibern und hoher Marktzutrittsschranken

Der Markt Winklarn ist nach dem Ergebnis der Bedarfsumfrage und der Markterkundung zu dem Schluss gekommen, dass die von den Netzbetreibern getätigten und geplanten Investitionen nicht ausreichen, um die Nachfrage zu befriedigen und es hohe Marktzutrittsschranken für eine NGA-Versorgung gibt. Begründung: Im Erschließungsgebiet befinden sich viele kleine Ortsteile. Die Entfernungen der einzelnen Ortsteile voneinander sind relativ groß und die Anzahl der Haushalte vergleichsweise gering. Dies ist offenbar die Ursache für die fehlende Rentabilität von Investitionen und führte dazu, dass für das Erschließungsgebiet kein Netzbetreiber einen eigenwirtschaftlichen Ausbau plant.

Markt Winklarn

Johann Sailer
Erster Bürgermeister

Markterkundung - Ergebnis

Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen gemäß Breitband-richtlinie (BbR) des Freistaates Bayern; Ergebnisanalyse und Dokumentation der Markterkundung

Die Anbieterabfrage bzw. Markterkundung im Erschließungsgebiet gemäß Nr. 4.1.3 BbR wurde ab dem 14.02.2014 auf der Homepage des Marktes Winklarn veröffentlicht. Gleichzeitig wurde auf dem zentralen Onlineportal www.schnelles-internet-in-bayern.de des Breitbandzentrums mittels Link auf die Veröffentlichung auf der Gemeindehomepage hingewiesen. Weiter wurden die Netzbetreiber im Erschließungsgebiet individuell angeschrieben.

In der gesetzten Frist bis 14.03.2014 teilte kein Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze mit,

- dass er sich ohne finanzielle Beteiligung Dritter in der Lage sieht, in den kommenden drei Jahren zu marktüblichen Bedingungen bedarfsgerechte Breitbanddienste im Erschließungsgebiet anzubieten bzw.

- dass er zumindest Breitbanddienste mit Übertragungsraten von mindestens 25 Mbit/s im Downstream und von mindestens 2 Mbit/s im Upstream in den kommenden drei Jahren im Erschließungsgebiet anbieten wird.

Nachdem weder aufgrund der Onlineabfrage noch aufgrund der individuellen Abfrage eine Ausbauerklärung von Netzbetreibern eingegangen ist, stellt der Markt fest, dass die Markterkundung erfolglos geblieben ist.

Markt Winklarn

Johann Sailer
Erster Bürgermeister

Markterkundung - Anfrage

Markterkundungsverfahren im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulations-gebieten in Bayern (BbR)

Bedarfsermittlung - Ergebnis

Ergebnis der Ist- und Bedarfsermittlung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR):

Bedarfsermittlung - Veröffentlichung

Der Freistaat Bayern beabsichtigt, den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) zu fördern.

Der Markt Winklarn hat ein Erschließungsgebiet festgelegt, in dem Bedarf für den Ausbau eines NGA-Netzes bestehen könnte. Das Erschließungsgebiet entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Dokument am Ende dieser Seite.

Grundlage für eine Erschließung ist der entsprechende Bedarf der in diesem Gebiet angesiedelten Unternehmen gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Umsatzsteuergesetz (UStG).

Besteht ein Ausbaubedarf, sollen grundsätzlich alle Anschlussinhaber im Erschließungsgebiet mit den oben genannten Bandbreiten versorgt werden, zumindest aber mit einer Übertragungsrate von mindestens 30 Mbit/s im Downstream. Der Bedarf an einer Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream derjenigen Unternehmer, die diesen Bedarf glaubhaft gemacht haben, muss stets befriedigt werden.

Zu Beginn steht die Feststellung des Bedarfes nach Hochgeschwindigkeitsinternet in den definierten Erschließungsgebieten.

Unternehmen die in dem definierten Erschließungsgebiet des Marktes ihren Firmensitz haben, sind nun aufgefordert ihren Bedarf an Hochgeschwindigkeitsinternet bis zum 15.11.2013 zu melden. Hierfür haben wir ein Formular zum Download am Ende dieser Seite vorbereitet.

Einen Test zum Ermitteln der Aktuellen Übertragungsrate  finden Sie im nachfolgendem Link.

Leistung Ihres stationären Breitband-Internetanschlusses testen

Weitere Informationen zum Breitbandausbau erhalten Sie bei der Verwaltungsgemeinschaft Oberviechtach dessen Mitglied der Markt Winklarn ist unter der Tel.Nr. 09671/9200-11 (Herr Anton Brand) oder 09671/9200-14 (Herr Benjamin Zwack), Email: poststelle@vg-oberviechtach.de.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe.

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Johann Sailer
Erster Bürgermeister