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Straßennutzung; Beantragung einer Sondernutzungserlaubnis für Kreis-, Gemeinde- oder Ortsdurchfahrtsstraßen
Wenn Sie Kommunal- oder Ortsdurchfahrten von Kreis-, Staats- oder Bundesstraßen nicht nur für verkehrliche Zwecke, sondern auch für Ihre eigenen Interessen oder gewerblichen Aktivitäten in Anspruch nehmen wollen, benötigen Sie hierfür eine Sondernutzungserlaubnis.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
Stand: 23.01.2025
Stand: 23.01.2025