Seiteninhalt
Schülerbeförderung; Beantragung der Kostenfreiheit des Schulweges
Die notwendige Beförderung der Schülerinnen und Schüler obliegt den kommunalen Aufgabenträgern der Schülerbeförderung.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)
Stand: 10.07.2024
Stand: 10.07.2024