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Hinweis für die Anfertigung von privaten Foto-, Film- und Tonaufnahmen im Rahmen des Ferienprogrammes

Liebe Eltern,

die Persönlichkeitsrechte der von uns betreuten Kinder stehen an oberster Stelle.

In diesem Zusammenhang möchten wir Sie darauf hinweisen, dass insbesondere gem. § 22 KUG (Kunsturhebergesetz) Bildnisse nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden dürfen.

Wir möchten daher auch Sie bitten und dazu auffordern, Foto-, Film- oder Tonaufnahmen im Rahmen sämtlicher Aktivitäten und Veranstaltungen nur nach vorheriger Einwilligung der abgebildeten Person, bzw. deren Personensorgeberechtigten anzufertigen, bzw. zu verwenden. Für die Einhaltung der geltenden gesetzlichen Vorschriften ist jeder selbst verantwortlich.

Markt Winklarn