Hinweise zu Bekanntmachungen des Marktes Winklarn
Satzungen und Verordnungen werden dadurch amtlich bekannt gemacht, dass sie in der Verwaltung des Marktes (= Geschäftsstelle der Verwaltungs-gemeinschaft in Oberviechtach) zur Einsichtnahme niedergelegt werden und die Niederlegung durch Anschlag an der Gemeindetafel des Marktes Winklarn bekanntgegeben wird. Der Markt unterhält je eine Gemeindetafel in den Ortsteilen Winklarn, Muschenried, Schneeberg, Haag und Pondorf.
Die nebenstehende Auflistung ist nicht Bestandteil des förmlichen Bekannt-machungsverfahren. Die Angaben sind ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Maßgebend für die amtlichen Bekanntmachungen sind ausschließlich die jeweiligen Aushänge an den Amtstafeln.