Hinweise zu Bekanntmachungen der Gemeinde Niedermurach
Satzungen und Verordnungen werden dadurch amtlich bekannt gemacht, dass sie in der Verwaltung der Gemeinde (= Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft in Oberviechtach) zur Einsichtnahme niedergelegt werden und die Niederlegung durch Anschlag an den Gemeindetafeln der Gemeinde Niedermurach bekanntgegeben wird. Die Gemeinde unterhält je eine Gemeindetafel in den Ortsteilen Niedermurach und Pertolzhofen.
Die nebenstehende Auflistung ist nicht Bestandteil des förmlichen Bekannt-machungsverfahren. Die Angaben sind ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Maßgebend für die amtlichen Bekanntmachungen sind ausschließlich die jeweiligen Aushänge an den Amtstafeln.