Hinweise zu Bekanntmachungen der VG Oberviechtach
Satzungen und Verordnungen werden dadurch amtlich bekannt gemacht, indem sie in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Oberviechtach zur Einsichtnahme niedergelegt und die Niederlegung durch Anschlag an der Amtstafel vor der Geschäftsstelle der Verwaltungs-gemeinschaft Oberviechtach und an allen Amtstafeln der Mitgliedsge-meinden bekannt gegeben werden.
Die nebenstehende Auflistung ist nicht Bestandteil des förmlichen Bekannt-machungsverfahren. Die Angaben sind ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Maßgebend für die amtlichen Bekanntmachungen sind ausschließlich die jeweiligen Aushänge an den Amtstafeln.