Wichtiger Hinweis
zu Kindereinträgen im Reisepass der Eltern
Neue Regelung ab 26. Juni 2012
Aufgrund europäischer Vorgaben müssen ab dem 26. Juni 2012 alle Kinder bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Kindereinträge im Reisepass der Eltern werden zu diesem Zeitpunkt ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Für den Passinhaber selbst bleibt das Dokument uneingeschränkt gültig.
Passinhaber, bei denen entsprechende Kindereinträge vorhanden sind, werden gebeten, sich rechtzeitig mit dem Passamt der Verwaltungsgemeinschaft Oberviechtach in Verbindung zu setzen. Bei Fragen steht die Verwaltung gerne zur Verfügung.
Frau Anja Ried
Verwaltungsfachangestellte
Bezirksamtstraße 5
92526 Oberviechtach
Verwaltungsfachangestellte
Bezirksamtstraße 5
92526 Oberviechtach
Telefon:
09671/9200-16
Fax:
09671/9200-49
E-Mail:
Raum:
I. Stock, Zimmer-Nr. 30
16.03.2012
Quelle: Verwaltungsgemeinschaft Oberviechtach
Quelle: Verwaltungsgemeinschaft Oberviechtach