Veröffentlichung der Bedarfsabfrage
Die Gemeinde Teunz hat ein Erschließungsgebiet festgelegt, in dem Bedarf für den Ausbau eines NGA-Netzes bestehen könnte. Das Erschließungsgebiet entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Dokument am Ende dieser Seite.
Grundlage für eine Erschließung ist der entsprechende Bedarf der in diesem Gebiet angesiedelten Unternehmen gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Umsatzsteuergesetz (UStG).
Besteht ein Ausbaubedarf, sollen grundsätzlich alle Anschlussinhaber im Erschließungsgebiet mit den oben genannten Bandbreiten versorgt werden, zumindest aber mit einer Übertragungsrate von mindestens 30 Mbit/s im Downstream. Der Bedarf an einer Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream derjenigen Unternehmer, die diesen Bedarf glaubhaft gemacht haben, muss stets befriedigt werden.
Zu Beginn steht die Feststellung des Bedarfes nach Hochgeschwindigkeitsinternet in den definierten Erschließungsgebieten.
Unternehmen die in dem definierten Erschließungsgebiet der Gemeinde ihren Firmensitz haben, sind nun aufgefordert ihren Bedarf an Hochgeschwindigkeitsinternet bis zum 26.10.2013 zu melden. Hierfür haben wir ein Formular zum Download am Ende dieser Seite vorbereitet.
Leistung Ihres stationären Breitband-Internetanschlusses testen
Vielen Dank für Ihre Mithilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Norbert Eckl
Erster Bürgermeister
Formular Bedarfsabfrage (98 KB)
Karte Erschließungsgebiet als pdf (5 MB)
Karte Erschließungsgebiet als jpg (119 KB)
Quelle: Vewaltungsgemeinschaft Oberviechtach als Behörde der Gemeinde Teunz