Ab 1. Mai 2025: Passbilder nur noch digital
Seit Mai sind neue Regelungen für die Lichtbildaufnahmen bei der Beantragung von Reisepässen und Personalausweisen in Kraft.
Von Bürgerinnen und Bürgern mitgebrachte Papier-Passbilder werden künftig bei der Beantragung von Ausweisdokumenten nicht mehr akzeptiert. Biometrische Lichtbilder müssen dann digital vorliegen.
Ziel dieser Regelung ist es, die Qualität und Sicherheit der Lichtbilder zu erhöhen, dass Risiko von gefälschten Passbildern in Ausweisdokumenten zu verringern und den Beantragungsprozess medienbruchfrei zu digitalisieren.
Für Fotodienstleiter bedeutet diese Regelung ebenfalls, dass Lichtbilder nur noch digital aufgenommen werden und über einen zertifizierten Cloud-Service an die zuständige Behörde übermittelt werden dürfen. Sie erhalten in diesem Fall den Ausdruck eines Data-Matrix-Codes mit Hilfe dessen die Behörde das Lichtbild in der Cloud herunterladen kann. Ob Ihr ausgewählter Fotodienstleister diesen Dienst anbietet, erfahren Sie über folgenden Link: www.alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/
Sie als Antragsteller können wählen, ob Sie ihr biometrisches Lichtbild bei einem Fotodienstleistenden oder bei uns in der Behörde anfertigen lassen möchten. Für den Service in der Behörde fällt eine Gebühr von 6,00 € an.
Weiter Informationen unter https://www.personalausweisportal.de/