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05.06.2020

Verunreinigungen durch Hundekot nach wie vor eine Plage!

Leider ist immer wieder zu beklagen, dass Hundehalter die Hinterlassenschaften ihres Hundes einfach liegen lassen. Vor allem im Bereich von Grünstreifen neben den Gehwegen und Fahrbahnen, auf Privatgrundstücken, sowie im Bereich der Kirchen, der Schule und Sportanlage ist dieses mangelnde Verantwortungsbewusstsein vorhanden. Die mit der Pflege der Grünstreifen beauftragten Personen sind mit diesen ekelerregenden und gesundheitsschädlichen Verschmutzungen konfrontiert. Aber auch für Fußgänger, Sportler und Schulkinder ist dies kein angenehmer Zustand. Darüber hinaus stellt der Hundekot für spielende Kinder eine Gesundheitsgefährdung dar! Auch die Aufnahme von Hundekot über z. B. Grünfutter kann bei Tieren zu einer Übertragung von Krankheiten führen. Die Verwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass für die von der Hundehaltung ausgehenden Gefahren und Verunreinigungen letztlich der Hundehalter verantwortlich ist.

Die Hundehalter führen ihre Hunde aus, damit diese ihr Geschäft verrichten können. Daher sollten die Hundehalter auch auf die Hinterlassenschaften vorbereitet sein. Mit einer mitgeführten Plastiktüte kann ein Hundehaufen einfach aufgehoben und zu Hause ordnungsgemäß entsorgt werden. Dies ist nicht nur eine moralische Verpflichtung, sondern auch nach der von den Gemeinden erlassenen Verordnungen über die Reinhaltung und Reinigung öffentlicher Straßen sowie die Sicherung der Gehwege im Winter erforderlich. Verstöße können mit einer Geldbuße bis zu 500 Euro geahndet werden.

Die Bürgermeister der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Oberviechtach appellieren dringend an alle Hundehalter, welche sich bisher nicht an diese Regeln gehalten haben, ab sofort diese zu beachten. Bei Verstößen werden künftig Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.