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Neuregelung zur Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand ab 1. Januar 2023 - Kostenfreier Online-Vortrag

Die Umsatzbesteuerung bei der öffentlichen Hand wurde in § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) neu geregelt und ist spätestens ab dem 1. Januar 2023 verpflichtend auf alle juristischen Personen des öffentlichen Rechts anzuwenden. Aus diesem Anlass bietet das Bayerische Landesamt für Steuern inhaltsgleich zu 2021 einen weiteren kostenfreien Online-Vortrag zu den Grundzügen der Umsatz­besteuerung bei öffentlich-rechtlichen Rechtsträgern via öffentlichem Live-Stream an. Bei Interesse besteht die Möglichkeit den Vortrag wahlweise am 27. Juli 2022 um 15:00 Uhr oder am 21. September 2022 um 15:00 Uhr zu besuchen.

Der Vortrag richtet sich vor allem an diejenigen, die sich aufgrund der Neuregelung erstmals mit der Umsatzbesteuerung kleiner juristischer Personen des öffentlichen Rechts befassen. Dies betrifft beispielsweise öffentlich-rechtliche Genossenschaften (wie z. B. Jagdgenossenschaften), öffentlich-rechtliche Stiftungen, Pfarrgemeinden oder auch kleine Gemeinden, usw.

Bitte beachten Sie, dass für eine Teilnahme eine Registrierung bis zwei Tage vor dem jeweiligen Sendetermin unter https://www.Steuer.Bayern.de/USt2b erforderlich ist.

Mehr Informationen erhalten Sie hier:

Neuregelung zur Umsatzbesteuerung