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Aufstellung der Vorschlagslisten für ehrenamtliche Richter beim Bayerischen Verwaltungsgericht Regensburg (Amtsperiode 1. April 2025 bis 31. März 2030)

Der Präsident des Bayerischen Verwaltungsgerichtes Regensburg hat mitgeteilt, dass 18 Personen in die Vorschlagsliste des Landkreises Schwandorf für ehrenamtliche Richter am Verwaltungsgericht aufzunehmen sind.
Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen.

Nach § 22 VwGO können folgende Personen nicht zu ehrenamtlichen Richtern berufen werden:
1. Mitglieder des Bundestages, des Europäischen Parlaments, der gesetzgebenden Körperschaft eines Landes, der Bundesregierung oder einer Landesregierung
2. Richter
3. Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, soweit sie nicht ehrenamtlich tätig sind,
4. Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit,
5. Rechtsanwälte, Notare und Personen, die fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgen

Das verantwortungsvolle Amt eines ehrenamtlichen Richters verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - körperliche Eignung.

Geeignete Personen können sich bis spätestens 15. Juni 2024 bei der Verwaltungsgemeinschaft Oberviechtach per Mail: poststelle@vg-oberviechtach.de oder telefonisch: 09671/9200-0 melden.

Über die Aufnahme in die Vorschlagsliste entscheidet der Kreistag.