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Wasserzähler-Stand mitteilen!

Mit dem nachstehendem Formular können Sie uns den Stand Ihres Wasserzählers für die Abrechnung der Kanal- und/oder Wassergebühren übermitteln.

Wann ist die Übermittlung des Standes des Wasserzählers erforderlich?
Die Übermittlung des Wasserzählerstandes ist immer dann erforderlich, wenn:

  • ein Eigentümerwechsel für ein Anwesen, welches mit gemeindlichem Wasser versorgt und/oder das Abwasser in eine gemeindliche Kläranlage entsorgt wird, erfolgt. Maßgeblicher Zeitpunkt ist die Eintragung des "neuen" Grundstückseigentümers im Grundbuch.

oder

  • Sie in den letzten Tagen von der Verwaltungsgemeinschaft Oberviechtach eine Zählerablesekarte zugesandt bekommen haben.

Ersetzt die Übermittlung der Zählerdaten mittels nachfolgendem Formular die Rücksendung der Zählerablesekarte?
Ja, Sie helfen uns dadurch Portokosten zu sparen.

Was ist bei der Übermittlung der Zählerdaten mittels nachstehendem Formular zu beachten?
Wenn Sie in den letzten Tagen eine Ablesekarte erhalten haben, so tragen Sie den Stand des Wasserzählers und das Ablesedatum in diese Karte ein. Anschließend übertragen Sie die Daten aus der Ablesekarte sorgfältig und vollständig in das Formular. Die Ablesekarte braucht dann nicht an uns zurück gegeben werden und kann bei Ihnen verbleiben.

Sollten bei Ihnen mehrere Wasserzähler installiert sein, so ist für jeden Zähler getrennt das Formuluar auszufüllen und abzusenden.

Zur Wasserzählerstands-Mitteilung (bitte hier klicken!)