Wiederherstellung der Trinkwasserqualität - vorübergehende Desinfektion des Trinkwassers ab 8. Februar 2024
Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Nord-Ost-Gruppe informiert:
Für die nachstehend aufgeführten Ortsteile wurde am 2. Februar 2024 festgestellt, dass der in der Trinkwasserverordnung festgelegte Grenzwert für mikrobiologische Kolonien (§ 43 Abs. 3 TrinkwV) überschritten ist. Keime wurden nicht festgestellt. Bei den bisherigen intensiven Prüfungen und umfangreichen Analysen des Verteilungsnetzes und der Betriebspunkte konnte keine Ursache, z. B. Rohrbruch, für die derzeitige Beeinträchtigung der Trinkwasserqualität im betroffenen Versorgungsgebiet festgestellt werden.
Um nun wieder die gewohnte Trinkwasserqualität herzustellen, wird dem Trinkwasser im betroffenen Versorgungsnetz ab Donnerstag, 8. Februar Chlorbleichlauge bis zu einem Restgehalt von 0,3 Milligramm pro Liter zugegeben. Es kann dabei zu leichten Geruchs- und Geschmacksveränderungen des Trinkwassers kommen. Die Zugabe von Chlor in das Trinkwasser ist ein übliches und zugelassenes Verfahren zur Wiederherstellung der Trinkwasserqualität. Bei der vorgenannten Konzentration bestehen keine Gesundheitsgefahren.
Besitzer von Teichen, Aquarien und Terrarien sollten gechlortes Wasser nicht verwenden.
Bis zum Nachweis eines wirksamen Chlorgehalts im Trinkwasser bleibt das Abkochgebot weiterhin bestehen. Gerade zu Beginn der Chlorung kann es zur Ablösung des natürlichen Biofilms im Verteilungsnetz kommen, weshalb das Abkochgebot weiterhin erforderlich ist. Über eine Aufhebung des Abkochgebotes werden wir zeitnah und gesondert informieren. Um den Chlorierungsprozess effektiv zu betreiben, ist es notwendig, dass in den Haushalten Wasser abgenommen wird. Zweckmäßig ist es, alle Wasserhähne für fünf Minuten aufzudrehen, wenn bemerkt wird, dass desinfiziertes Wasser aus der Leitung kommt (Geruch, Geschmack). Die Chlorierungsmaßnahme wird solange aufrechterhalten, bis im gesamten betroffenen Versorgungsgebiet ein wirksamer Chlorgehalt nachweisbar ist.
Über die Einstellung der Maßnahme wird zeitnah informiert.
Die Desinfektion des Trinkwassers betrifft folgende Ortschaften:
- Oberneuhaus
- Zengeröd
- Thanstein
- Kulz
- Kiesenberg
- Neudeck
- Ziegelhütte
- Tännesried
- Berg
- Hebersdorf
- Dautersdorf
- Jedesbach
Der Zweckverband bittet die betroffenen Grundstückseigentümer um Verständnis. Die Nachbarn werden gebeten, sich gegenseitig zu informieren.
Für weitere Auskünfte steht unser technischer Betrieb unter der Telefonnummer 0 96 72 / 92 08 - 54 0 zur Verfügung.
Neunburg vorm Wald, 7. Februar 2024
Zweckverband zur Wasserversorgung der Nord-Ost-Gruppe Neunburg vorm Wald
gez.
Zeiser
Verbandsvorsitzende