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Friedhof Haag

Die Gemeinden sind verpflichtet, die erforderlichen Bestattungs-einrichtungen, insbesondere Friedhöfe und Leichenräume, herzustellen und zu unterhalten. Vor einer Beisetzung auf dem gemeindlichen Friedhof Haag muss der Bestattungspflichtige beim Markt Winklarn das Nutzungsrecht an einer Grabstätte erwerben.

Leichen und Aschereste Verstorbener müssen (außer bei Seebestattungen) grundsätzlich auf einem Friedhof beigesetzt werden. Es ist Aufgabe des Marktes, die für die Beisetzung ihrer Einwohner erforderlichen Bestattungs-einrichtungen herzustellen und zu unterhalten. Die Einzelheiten über die Benutzung der Bestattungseinrichtung und die Durchführung von Bestattungen hat der Markt durch Benutzungs- und Gebührenordnung geregelt.

Vor einer Beisetzung müssen die Bestattungspflichtigen das Nutzungsrecht an einer Grabstätte auf der Grundlage der gemeindlichen Vorschriften erwerben.

Für Auskünfte steht die zuständige Sachbearbeiterin der Verwaltungsgemeinschaft Oberviechtach zur Verfügung.