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Badeweiheranlagen

Im Gemeindegebiet Teunz befinden sich zwei Badeweiheranlagen. Diese befinden sich in den Ortsteilen Fuchsberg sowie Wildstein.

Bei den Badeweiheranlagen bereitet ein Urteil des Bundesgerichtshofes zu unbewachten Badestellen Probleme. Gibt es an einer Badestelle keine Badeaufsicht, drohen den Kommunen möglicherweise Strafverfahren. Die Verkehrssicherungspflicht hat die Gemeinde Teunz nunmehr veranlasst, die Anlagen einer Überprüfung im Hinblick auf die bestehende Rechtsprechung zu unterziehen. Es bleibt abzuwarten, wie sich dies in den kommenden Monaten weiterentwickelt.