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Übung von NATO-Landstreitkräften

Übung von NATO-Landstreitkräften von 09.03.2026 bis 22.03.2026

Die US Armee Q TRP, 4-2 CR führt in der Zeit von 09. März 2026 bis 22. März 2026
eine Gefechtsübung durch.
Bezeichnung: 4-2 CR, Q TRP STX
Übungsraum:
Die Übung findet sowohl in militärischen Liegenschaften als auch im freien Gelände statt.
Betroffen sind im Landkreis Schwandorf die Gemeinden:
Markt Wernberg-Köblitz – Gemeinde Trausnitz – Stadt Pfreimd – Stadt Nabburg – Gemeinde Schwarzach bei Nabburg – Gemeinde Gleiritsch – Gemeinde Altendorf – Gemeinde Niedermurach – Stadt Oberviechtach – Gemeinde Teunz – Markt Schwarzhofen – Markt Schwarzenfeld

Bei der Übung handelt es sich um ein taktisches Training auf Fahrzeugen.
Im Rahmen der Übung finden auch teilweise Nachtübungen statt und es kommt zum Einsatz von Manövermunition.
Voraussichtliche Ballungsräume und Straßen mit mehr als verkehrsüblicher Benutzung sind nicht gemeldet.
Die Verkehrsteilnehmer werden gebeten im Übungsraum in dieser Zeit entsprechend vorsichtig zu fahren und auf verkehrsregelnde Hinweise zu achten.
Die Bevölkerung wird gebeten, sich von Einrichtungen der übenden Truppen fernzuhalten. Auf die von liegengebliebenen militärischen Sprengmitteln (Fundmunition und dergleichen) ausgehenden Gefahren wird ausdrücklich warnend hingewiesen.
Unbefugter Umgang mit Sprengmitteln kann nach dem Waffengesetz und dem Sprengstoffgesetz strafrechtlich verfolgt werden.
Übungsschäden sind innerhalb eines Monats nach Beendigung der Übung schriftlich bei der Gemeinde oder innerhalb von drei Monaten nach dem Zeitpunkt, in dem der Geschädigte von dem Schaden und der beteiligten Truppe Kenntnis erlangt hat, schriftlich bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Schadensregulierungsstelle Regionalbüro Süd Nürnberg, Rudolfstraße 28-30, 90489 Nürnberg (Tel. 0911/99261-0) geltend zu machen.
Einwendungen oder einschränkende Bedingungen gegen diese Übung sind wegen der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeitdirekt bei der Truppe anzumelden, ansonsten wird Fehlanzeige angenommen.

Schwandorf, 18.02.2026
Landratsamt Schwandorf