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Übung von NATO-Landstreitkräften

Die US Armee 1st Battalion, 214th Aviation Regiment (1-214 AVN), 12th Combat Avia-tion Brigade, APO AE 09114 führt in der Zeit vom 15. Januar 2021 – 29. Januar 2021 eine Gefechtsübung durch.

Bezeichnung: N Troop/HHT 4-2 CR STX Lanes

Übungsraum: Betroffen ist im Landkreis Schwandorf das östliche und nördliche Land-kreisgebiet mit den Gemeinden:

Markt Wernberg-Köblitz, Stadt Pfreimd, Stadt Nabburg, Gemeinde Schwarzach b. Nabburg, Markt Schwarzenfeld, Gemeinde Trausnitz, Gemeinde Gleiritsch, Gemeinde Guteneck, Gemeinde Altendorf, Mark Schwarzhofen, Gemeinde Niedermurach, Stadt Oberviechtach, Gemeinde Teunz

Der Schwerpunkt der Übung konzentriert sich auf Aufklärungs- und Sicherheitsaufga-ben. Es finden auch Nachtübungen mit Einsatz von Manöver-, Darstellungs- und Nebel-munition sowie Kraft- und Schmierstoffe statt.
Voraussichtliche Ballungsräume und Straßen mit mehr als verkehrsüblicher Benutzung sind nicht gemeldet.
Die Verkehrsteilnehmer werden gebeten im Übungsraum in dieser Zeit entsprechend vorsichtig zu fahren und auf verkehrsregelnde Hinweise zu achten.
Die Bevölkerung wird gebeten, sich von Einrichtungen der übenden Truppen fernzuhalten. Auf die von liegengebliebenen militärischen Sprengmitteln (Fundmunition und dergleichen) ausgehenden Gefahren wird ausdrücklich warnend hingewiesen.
Unbefugter Umgang mit Sprengmitteln kann nach dem Waffengesetz und dem Sprengstoffgesetz strafrechtlich verfolgt werden.
Übungsschäden sind innerhalb eines Monats nach Beendigung der Übung schriftlich bei der Gemeinde oder innerhalb von drei Monaten nach dem Zeitpunkt, in dem der Geschädigte von dem Schaden und der beteiligten Truppe Kenntnis erlangt hat, schriftlich bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Schadensregulierungsstelle Regionalbüro Süd Nürnberg, Rudolfstraße 28-30, 90489 Nürnberg (Tel. 0911/99261-0) geltend zu machen.

Einwendungen oder einschränkende Bedingungen gegen diese Übung sind wegen der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit direkt bei der Truppe anzumelden, ansonsten wird Fehlanzeige angenommen.

Schwandorf, 21. Dezember 2020
Landratsamt Schwandorf