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Abkochanordnung im Bereich der Wasserversorgung Rottendorf

Untersuchungen des Trinkwassers der Wassergemeinschaft Rottendorf haben ergeben, dass derzeit eine laut der Trinkwasserverordnung festgelegte Grenzwertüberschreitung der Keimbelastung vorliegt. Das Wasser darf für den menschlichen Gebrauch und Genuss nur in abgekochtem Zustand (mind. 5 Minuten) verwendet werden. Zum Herstellen und Behandeln von Lebensmitteln ist nur abgekochtes Wasser zu verwenden. Gegenstände, die mit Lebensmitteln (auch Milch) direkt in Berührung kommen, sind mit abgekochtem Wasser zu reinigen. Für Säuglinge, Kleinkinder und Abwehrgeschwächte ist Wasser in abgepackter Form zu verwenden.

Diese Maßnahmen sind solange einzuhalten bis die Vorgaben der Trinkwasserverordnung wieder eingehalten werden. Von der Wassergemeinschaft werden wir unser Möglichstes tun, dass dies so schnell wie möglich geschieht. Sie werden darüber wieder schriftlich informiert.

Die Vorstandschaft