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Breitbandausbau

Der Breitbandau in der Gemeinde Gleiritsch ist abgeschlossen. Die Gemeinde ist flächendeckend mit Glasfaseranschlüssen erschlossen.

Der Werdegang der durchgeführten Verfahren ist nachstehend dargestellt:

Verfahren II

Übergabe Förderbescheid - Vertragszeichnung mit Amplus (2016)

Am Freitag, den 24.06.2016 war es endlich soweit. Dem Ersten Bürgermeister der Gemeinde Gleiritsch, Herrn Hubert Zwack wurde persönlich durch Herrn Staatssekretär Albert Füracker der Förderbescheid zum Breitbandausbau überreicht. Dies geschah im feierlichen Rahmen im Spiegelsaal an der Regierung der Oberpfalz in Regensburg. Dieser sichert der Gemeinde Gleiritsch eine Gesamtförderung in Höhe von rd. 515.000 EUR zu. Mit Vorliegen des Förderbescheides konnte es dann auch zeitnah zur Vertragszeichnung mit der ausbauenden Fa. Amplus aus Teisnach kommen. Der Kooperationsvertrag wurde am 04.07.2016 in den Räumen der Verwaltungsgemeinschaft durch Bürgermeister Hubert Zwack und Herrn Christoph Englmeier (Vorstandsvorsitzender Amplus) unterzeichnet. Dessen Gegenstand ist die Planung, Errichtung und der Betrieb eines Glasfasernetzes durch die Amplus. Durch diesen Ausbau werden 220 Haushalte direkt mit Glasfaser angeschlossen, wofür rund 14 km Glasfaserkabel verlegt werden.

Bestätigung Kooperationsvertrag

Der Kooperationsvertrag zum Breitbandausbau der Gemeinde Gleiritsch entspricht in den relevanten Vertragsgrundlagen dem abgestimmten Mustervertrag bzw. wurde zur Stellungnahme der Bundesnetzagentur vorgelegt (vgl. Nr. 5.8 BbR). Mit beiliegendem Schreiben bestätigt die Kommune die Freigabe des Kooperationsvertrags im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR).

Auswahlverfahren (einstufig) - Ergebnis

Vorgesehene Auswahlentscheidung für einen Netzbetreiber zum Breitbandausbau in der Gemeinde Gleiritsch im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR); Im Auswahlverfahren zum Breitbandausbau hat der Gemeinderat Gleiritsch eine vorläufige Auswahlentscheidung getroffen. Diese Entscheidung ist zum Download bereitgestellt. Ebenso kann die Bestätigung des Kooperationsvertrages eingesehen werden.

Auswahlverfahren (einstufig) - Bekanntmachung (2015)

Hiermit wird das Auswahlverfahren - einstufig - zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR) bekanntgegeben 

Markterkundung - Ergebnis

Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen gemäß Breitbandrichtlinie (BbR) des Freistaates Bayern;

Markterkundung - Anfrage

Die Gemeinde Gleiritsch hat mit Beschluss des Gemeinderates vom 04.02.2015 ein neues Vergabeverfahren eingeleitet. Hierzu erfolgt erneut die Abfrage im Markterkundungsverfahren im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR)

Interkommunale Zusammenarbeit (2014)

Der Gemeinderat Gleiritsch hat in seiner Sitzung vom 06.11.2014 mit Beschluss Nr. 46/2014 hinsichtlich der Breitbanderschließung die interkommunale Zusammenarbeit mit der Gemeinde Teunz beschlossen. Eine entsprechende Vereinbarung zwischen beiden Gemeinden wurde geschlossen und kann hier eingesehen werden.

Verfahren I

Das Verfahren I. wurde eingestellt und ein neues Verfahren gestartet.

Auswahlverfahren - Bekanntmachung

Bekanntmachung der Auswahl eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes in einem von der Gemeinde Gleiritsch definierten Erschließungsgebiet im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR)

Vorabregulierung - Ergebnis

Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen gemäß Breitbandrichtlinie (BbR) des Freistaates Bayern; Dokumentation nach Nr. 4.1.3 BbR zu weniger wettbewerbsverzerrenden Mitteln, ungenügenden Investitionen und hohen Marktzutrittsschranken in „schwarzen Flecken“ der Grundversorgung

Nach Nr. 4.1.3 BbR ist die Gemeinde Gleiritsch in Gebieten, die „schwarze Flecken“ der Grundversorgung sind, verpflichtet, im Rahmen des Förderverfahrens:

  1. zu analysieren und dokumentieren, dass die Deckung des tatsächlichen und prognostizierten Bedarfs an Breitbandinfrastruktur mit einer Downloadgeschwindigkeit von mindestens 50 Mbit/s und Upload-Geschwindigkeit von mindestens 2 Mbit/s nicht mit weniger wettbewerbsverzerrenden Mitteln erreicht werden kann, und
  2. nachzuweisen, dass im Rahmen der Markterkundung die im Erschließungsgebiet vorhandenen Netzbetreiber einzeln schriftlich zu ihren Ausbauplänen befragt worden sind und die danach für den Netzausbau/ die Netzmodernisierung getätigten und geplanten Investitionen für eine Bedarfsdeckung nicht ausreichen und es hohe Marktzutrittsschranken für eine NGA-Versorgung gibt.

Zu 1.: Dokumentation zum Vorhandensein weniger wettbewerbsverzerrender Mittel
Die Gemeinde Gleiritsch kommt zu dem Ergebnis, dass ein Aus- bzw. Aufbau von NGA-Netzen im Erschließungsgebiet nicht mit weniger wettbewerbsverzerrenden Mitteln möglich erscheint. Begründung: Die Gemeinde hat keine eigenen TK-Unternehmen oder Stadtwerke, welche die Versorgung günstiger sicherstellen könnten; auch existiert kein im örtlichen Umfeld tätiger Energieversorger, der eine TK-Versorgung betreibt. Die Gemeinde Gleiritsch hat zudem mit Schreiben vom 07.02.2014 eine Anfrage an die Bundesnetzagentur gestellt. Die Bundesnetzagentur hat folgende Stellungnahme abgegeben:

Zu 2.: Dokumentation der nicht ausreichenden Investitionen von Netzbetreibern und hoher Marktzutrittsschranken
Die Gemeinde Gleiritsch ist nach dem Ergebnis der Bedarfsumfrage und der Markterkundung zu dem Schluss gekommen, dass die von den Netzbetreibern getätigten und geplanten Investitionen nicht ausreichen, um die Nachfrage zu befriedigen und es hohe Marktzutrittsschranken für eine NGA-Versorgung gibt. Begründung: Im Erschließungsgebiet befinden sich viele kleine Ortsteile. Die Entfernungen der einzelnen Ortsteile voneinander sind relativ groß und die Anzahl der Haushalte vergleichsweise gering. Dies ist offenbar die Ursache für die fehlende Rentabilität von Investitionen und führte dazu, dass für das Erschließungsgebiet kein Netzbetreiber einen eigenwirtschaftlichen Ausbau plant.

Gemeinde Gleiritsch

gez.
Hubert Zwack
Erster Bürgermeister

Markterkundung - Ergebnis

Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen gemäß Breitbandrichtlinie (BbR) des Freistaates Bayern; Ergebnisanalyse und Dokumentation der Markterkundung
Die Anbieterabfrage bzw. Markterkundung im Erschließungsgebiet gemäß Nr. 4.1.3 BbR wurde ab dem 12.02.2014 auf der Homepage der Gemeinde Gleiritsch veröffentlicht. Gleichzeitig wurde auf dem zentralen Onlineportal www.schnelles-internet-in-bayern.de des Breitbandzentrums mittels Link auf die Veröffentlichung auf der Gemeindehomepage hingewiesen. Weiter wurden die Netzbetreiber im Erschließungsgebiet individuell angeschrieben.

In der gesetzten Frist bis 14.03.2014 teilte kein Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze mit,

  • dass er sich ohne finanzielle Beteiligung Dritter in der Lage sieht, in den kommenden drei Jahren zu marktüblichen Bedingungen bedarfsgerechte Breitbanddienste im Erschließungsgebiet anzubieten bzw.
  • dass er zumindest Breitbanddienste mit Übertragungsraten von mindestens 25 Mbit/s im Downstream und von mindestens 2 Mbit/s im Upstream in den kommenden drei Jahren im Erschließungsgebiet anbieten wird.

Nachdem weder aufgrund der Onlineabfrage noch aufgrund der individuellen Abfrage eine Ausbauerklärung von Netzbetreibern eingegangen ist, stellt die Gemeinde fest, dass die Markterkundung erfolglos geblieben ist.

Gemeinde Gleiritsch

gez.
Hubert Zwack
Erster Bürgermeister

Markterkundung - Anfrage

Markterkundungsverfahren im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR)

Bedarfsermittlung - Ergebnis

Ergebnis der Ist- und Bedarfsermittlung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR):

Bedarfsermittlung

Veröffentlichung der Bedarfsabfrage

Der Freistaat Bayern beabsichtigt, den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) zu fördern. Die Gemeinde Gleiritsch hat ein Erschließungsgebiet festgelegt, in dem Bedarf für den Ausbau eines NGA-Netzes bestehen könnte. Das Erschließungsgebiet entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Dokument am Ende dieser Seite. Grundlage für eine Erschließung ist der entsprechende Bedarf der in diesem Gebiet angesiedelten Unternehmen gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Umsatzsteuergesetz (UStG). Besteht ein Ausbaubedarf, sollen grundsätzlich alle Anschlussinhaber im Erschließungsgebiet mit den oben genannten Bandbreiten versorgt werden, zumindest aber mit einer Übertragungsrate von mindestens 30 Mbit/s im Downstream. Der Bedarf an einer Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream derjenigen Unternehmer, die diesen Bedarf glaubhaft gemacht haben, muss stets befriedigt werden.

Zu Beginn steht die Feststellung des Bedarfes nach Hochgeschwindigkeitsinternet in den definierten Erschließungsgebieten. Unternehmen die in dem definierten Erschließungsgebiet der Gemeinde ihren Firmensitz haben, sind nun aufgefordert ihren Bedarf an Hochgeschwindigkeitsinternet bis zum 15.11.2013 zu melden. Hierfür haben wir ein Formular zum Download am Ende dieser Seite vorbereitet. Einen Test zum Ermitteln der Aktuellen Übertragungsrate  finden Sie im nachfolgendem Link. Leistung Ihres stationären Breitband-Internetanschlusses testen

Weitere Informationen zum Breitbandausbau erhalten Sie bei der Verwaltungsgemeinschaft Oberviechtach dessen Mitglied die Gemeinde Gleiritsch ist unter der Tel.Nr. 09671/9200-11 (Herr Anton Brand) oder 09671/9200-14 (Herr Benjamin Zwack), Email: poststelle@vg-oberviechtach.de.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe.

Mit freundlichen Grüßen

gez.
Hubert Zwack
Erster Bürgermeister

Hier stehen die entsprechenden Unterlagen und Informationen zum Herunterladen bereit: