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Friedhof Gleiritsch

Die Gemeinden sind verpflichtet, die erforderlichen Bestattungseinrichtungen, insbesondere Friedhöfe und Leichenräume, herzustellen und zu unterhalten. Vor einer Beisetzung auf dem gemeindlichen Friedhof Gleiritsch muss der Bestattungspflichtige bei der Gemeinde das Nutzungsrecht an einer Grabstätte erwerben.

Leichen und Aschereste Verstorbener müssen (außer bei Seebestattungen) grundsätzlich auf einem Friedhof beigesetzt werden. Es ist Aufgabe der Gemeinde, die für die Beisetzung ihrer Einwohner erforderlichen Bestattungseinrichtungen herzustellen und zu unterhalten. Die Einzelheiten über die Benutzung der Bestattungseinrichtung und die Durchführung von Bestattungen hat die Gemeinde durch Satzung geregelt.

Vor einer Beisetzung müssen die Bestattungspflichtigen das Nutzungsrecht an einer Grabstätte auf der Grundlage der gemeindlichen Vorschriften erwerben.

Für Auskünfte steht die zuständige Sachbearbeiterin bei der Verwaltungsgemeinschaft Oberviechtach zur Verfügung.