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08.03.2023

Ankündigung von Ortsbegehungen durch das Wasserwirtschaftsamt im März

Im Rahmen des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ wurde gesetzlich festgelegt, dass entlang natürlicher oder naturnaher Bereiche fließender oder stehender Gewässer beidseitig ein Gewässerrandstreifen angelegt werden muss (Art. 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG)).

Zur Erstellung der Gewässerrandstreifen-Kulisse begehen Mitarbeiter der Bayerischen Wasserwirtschaftsämter aktuell die Gewässer III. Ordnung im Freistaat.

Das Wasserwirtschaftsamt (WWA) Weiden ermittelt diese Kulisse derzeit für den Landkreis Schwandorf.

Hierfür sind in den folgenden Wochen Mitarbeiter des WWA Weiden u. a. im Gemeindegebiet Gleiritsch unterwegs, um die Gewässer aufzunehmen.

Mit dem beigefügten Schreiben informieren wir Sie über das Projekt sowie die voraussichtliche Dauer der Begehungen in Ihrem Gemeindegebiet (s. rechte Infobox "Dokumente").

Für weiterführende Informationen über das Projekt zur Erstellung der Gewässerrandstreifen-Kulisse folgen Sie bitte nachfolgendem Link zur Projekt-Homepage des Wasserwirtschaftsamtes:

Gewässerrandstreifen - Wasserwirtschaftsamt Weiden (bayern.de)