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Übung der NATO-Land- und Luftstreitkräften

Übung von NATO-Land- und Luftstreitkräften „B 1-91 CAV“ von 03.02.2025 bis 08.02.2025

Die US Armee 7th Army Training Command führt in der Zeit von 03. Februar 2025 bis 08. Februar 2025 eine Gefechtsübung durch.
Bezeichnung: B 1-91 CAV

Übungsraum:
Die Übung findet sowohl in militärischen Liegenschaften als auch im freien Gelände statt.

Betroffen sind im Landkreis Schwandorf die Gemeinden:
Gemeinde Altendorf
Gemeinde Gleiritsch
Gemeinde Guteneck
Stadt Nabburg
Gemeinde Niedermurach
Markt Wernberg-Köblitz
Stadt Oberviechtach
Stadt Pfreimd
Gemeinde Schwarzach bei Nabburg
Markt Schwarzenfeld
Markt Schwarzhofen
Gemeinde Stulln
Gemeinde Teunz
Gemeinde Trausnitz

Anmerkung zur Übung:
Im Rahmen des Manövers finden Außenlandungen mit Einsatz von Manövermunition, Pyrotechnik und Kraft- und Schmierstoffe statt. Im Rahmen der Übung sind auch Nachtübungen geplant. Voraussichtliche Ballungsräume und Straßen mit mehr als verkehrsüblicher Benutzung sind nicht gemeldet.
Die Verkehrsteilnehmer werden gebeten im Übungsraum in dieser Zeit entsprechend vorsichtig zu fahren und auf verkehrsregelnde Hinweise zu achten.

Anmerkung und Hinweise:
Die Bevölkerung wird gebeten, sich von Einrichtungen der übenden Truppen fernzuhalten. Auf die von liegengebliebenen militärischen Sprengmitteln (Fundmunition und dergleichen) ausgehenden Gefahren wird ausdrücklich warnend hingewiesen.
Unbefugter Umgang mit Sprengmitteln kann nach dem Waffengesetz und dem Sprengstoffgesetz strafrechtlich verfolgt werden.
Übungsschäden sind innerhalb eines Monats nach Beendigung der Übung schriftlich bei der Gemeinde oder innerhalb von drei Monaten nach dem Zeitpunkt, in dem der Geschädigte von dem Schaden und der beteiligten Truppe Kenntnis erlangt hat, schriftlich bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Schadensregulierungsstelle Regionalbüro Süd Nürnberg, Rudolfstraße 28-30, 90489 Nürnberg (Tel. 0911/99261-0) geltend zu machen.
Einwendungen oder einschränkende Bedingungen gegen diese Übung sind wegen der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeitdirekt bei der Truppe anzumelden, ansonsten wird Fehlanzeige angenommen.

Schwandorf, 27. Januar 2025
Landratsamt Schwandorf