Verstoß gegen Jugendschutzgesetz

Externer Link: Polizeiinspektion Oberviechtach
Zeit: 27.02.2010, 21:30 bis 28.02.2010, 00:45 Uhr
Ort: Oberviechtach, Am Bahnhof

Im Rahmen einer anderweitigen Ermittlung wurde in einer Diskothek festgestellt, dass sich nach 24:00 Uhr noch drei Jugendliche unter 18 Jahre aufhielten. Eine davon hätte sich überhaupt nicht dort aufhalten dürfen, da sie erst 15 Jahre alt und nicht in Begleitung eines Personensorgeberechtigten war. Eine Ausweis- oder Alterskontrolle fand nicht statt.
08.03.2010 
Quelle: Polizeiinspektion Oberviechtach