Bekanntmachung Änderungssatzung BGS-WAS

Zweckverband zur Wasserversorgung der Schneeberger Gruppe

21 - 863

Vollzug der Wassergesetze

Bekanntmachung

 

Auf Grund des Art. 26 Abs. 1 KommZG in Verbindung mit den Art. 5, 8 und 9 KAG hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Schneeberger Gruppe in ihrer öffentlichen Sitzung vom 05.10.2009 eine Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung beschlossen.
 
Die Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Schneeberger Gruppe vom 06.10.2009 tritt am 15.10.2009 in Kraft.
 
Die Satzung wurde in den für amtliche Bekanntmachungen bestimmten Teil des Amtsblattes für den Landkreis Schwandorf vom 09.10.2009, Amtsblatt Nr. 21 auf Seite 7 veröffentlicht.
 
Die Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Schneeberger Gruppe vom 06.10.2009 wird in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Schneeberger Gruppe, Bezirksamtstraße 5, 92526 Oberviechtach zur Einsicht bereitgehalten.

Oberviechtach, den 14.10.2009

Zweckverband zur Wasserversorgung der Schneeberger Gruppe

gez.

S a i l e r

Zweckverbandsvorsitzender

Verteiler:

1 x Amtstafel Winklarn
1 x Amtstafel Muschenried
1 x Amtstafel Schneeberg
1 x Amtstafel Pondorf
1 x Amtstafel Haag
1 x Amtstafel VG OVI

1x iKISS
1x Presse
1x zum Akt

Angeschlagen am: 14.10.2009

Abgenommen am: 06.11.2009

20.10.2009 
Quelle: Verwaltungsgemeinschaft Oberviechtach als Behörde des Zweckverbandes