Zwölf Plätze für die Kleinsten

Marktgemeinde Winklarn gliedert eine Krippe an den Kindergarten an


Seit 1. August besteht ein Rechtsanspruch auf Betreuung für Kinder mit der Vollendung des ersten bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres. Dies war auch Thema bei der Marktgemeinderatssitzung in Winklarn.

Bei der Bedarfsumfrage im Februar/März 2012 habe sich eine entsprechende Nachfrage für Krippenplätze ergeben. Um den Bedarf und den gesetzlichen Vorgaben entsprechen zu können, wurde vom Kreisjugendamt die Einrichtung einer Kinderkrippe empfohlen. Der Markt Winklarn...
14.07.2012 
Quelle: Der Neue Tag