Bedarfsplanung für Tagesstätte

Ab dem 1. August 2013 Rechtsanspruch auf Betreuungsplatz - Neuer Feuerwehranhänger


Teunz. (elu) Im öffentlichen Teil seiner Sitzung musste sich der Gemeinderat in erster Linie mit der Bedarfsplanung nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz befassen. Einen weiteren Schwerpunkt stellte die Beschaffung eines neuen Feuerwehranhängers an, der auf der Wunschliste der Feuerwehr Wildstein steht.

Bezüglich der Planung für die Kinder, die noch nicht das Alter für den Besuch der Volksschule erreicht haben, hat die Verwaltungsgemeinschaft eine Befragung der Erziehungsberechtigten vorgenommen. Was die Kinderkrippe angeht, wurden 32 Fragebögen ausgegeben, von denen allerdings lediglich 14 zurückgesandt wurden.

Die neue Einrichtung würde in nur vier Fällen benötigt. Im laufenden Jahr sind aber schon drei Kinder in der Krippe in Oberviechtach untergebracht. Am 20. Juni fand im Landratsamt Schwandorf eine Besprechung wegen der Bedarfsplanung für Kindertagesstätten statt, an der auch die Gemeinden Teunz und Gleiritsch vertreten waren. Ab dem 1. August 2013 hat jedes Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Abschluss des dritten Jahres einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz.

Acht Plätze errechnet

Um den neuen Bestimmungen Rechnung zu tragen, wurde empfohlen, acht Plätze als...
07.07.2012 
Quelle: Der Neue Tag