Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2012 des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Schneeberger Gruppe
Zweckverband zur Wasserversorgung der Schneeberger Gruppe
20 - 941
Vollzug der Gemeindeordnung (GO) und des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeitung (KommZG)
Bekanntmachung
Auf Grund des § 16 der Verbandssatzung vom 27. Oktober 1967 und der Art. 40 ff. des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit (KommZG) i.V.m. Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Schneeberger Gruppe in ihrer öffentlichen Sitzung vom 02. April 2012 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 beschlossen.
Das Landratsamt Schwandorf hat als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 18. April 2012, Az.: 2.1-941, für festgestellt, dass die Haushaltssatzung keine nach Art. 40 KommZG i.V.m. Art. 67 und 71 GO genehmigungspflichtigen Bestandteile enthält.
Die Satzung wurde in den für amtliche Bekanntmachungen bestimmten Teil des Amtsblattes für den Landkreis Schwandorf vom 11. Mai 2012, Amtsblatt Nr. 7 auf Seite 2 und 3 veröffentlicht.
Der Haushaltsplan liegt vom Tag nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung eine Woche lang bei der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Oberviechtach, Bezirksamtstr. 5, 92526 Oberviechtach, auf Zimmer Nr. 37 während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme auf.
Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wird während des Haushaltsjahres bei der Verwaltungsgemeinschaft Oberviechtach als Behörde des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Schneeberger Gruppe, Bezirksamtstr. 5, 92526 Oberviechtach auf Zimmer Nr. 37 zur Einsicht bereitgehalten (§ 4 Abs. Bekanntmachungsverordnung – BekV).
Das Landratsamt Schwandorf hat als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 18. April 2012, Az.: 2.1-941, für festgestellt, dass die Haushaltssatzung keine nach Art. 40 KommZG i.V.m. Art. 67 und 71 GO genehmigungspflichtigen Bestandteile enthält.
Die Satzung wurde in den für amtliche Bekanntmachungen bestimmten Teil des Amtsblattes für den Landkreis Schwandorf vom 11. Mai 2012, Amtsblatt Nr. 7 auf Seite 2 und 3 veröffentlicht.
Der Haushaltsplan liegt vom Tag nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung eine Woche lang bei der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Oberviechtach, Bezirksamtstr. 5, 92526 Oberviechtach, auf Zimmer Nr. 37 während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme auf.
Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wird während des Haushaltsjahres bei der Verwaltungsgemeinschaft Oberviechtach als Behörde des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Schneeberger Gruppe, Bezirksamtstr. 5, 92526 Oberviechtach auf Zimmer Nr. 37 zur Einsicht bereitgehalten (§ 4 Abs. Bekanntmachungsverordnung – BekV).
Oberviechtach, den 15. Mai 2012
Zweckverband zur Wasserversorgung der Schneeberger Gruppe
gez.
Sailer
Zweckverbandsvorsitzender
Verteiler:
1x Amtstafel Winklarn
1x Amtstafel Muschenried
1x Amtstafel Schneeberg
1x Amtstafel Pondorf
1x Amtstafel Haag
1x Amtstafel VG Ovi
1x Amtstafel Muschenried
1x Amtstafel Schneeberg
1x Amtstafel Pondorf
1x Amtstafel Haag
1x Amtstafel VG Ovi
1x iKISS
1x Presse
1x zum Akt
Angeschlagen am: 15.05.2012Abgenommen am: 13.06.2012
15.05.2012
Quelle: Verwaltungsgemeinschaft Oberviechtach als Behörde des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Schnee
Quelle: Verwaltungsgemeinschaft Oberviechtach als Behörde des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Schnee